Für eine gesunde Entwicklung benötigen Kinder Nähe, Wärme und Geborgenheit. Ab der Geburt müssen sie die Möglichkeit bekommen, ein gesundes Urvertrauen und eine feste Bindung zu ihren Bezugspersonen aufzubauen. Fehlt dieses, nimmt das Risiko von Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten, die sich auch im Erwachsenenalter noch zeigen, deutlich zu. Trotz allem werden Kinder weltweit immer wieder Opfer von Gewalt.
Wie viele Kinder genau psychischer, körperlicher oder gar sexueller Gewalt ausgesetzt sind, lässt sich kaum beziffern. Zu hoch dürfte hier die Dunkelziffer sein. Nach Angaben der WHO aus dem Jahr 2020 wird allerdings davon ausgegangen, dass jedes zweite Kind zwischen 2 und 17 Jahren wenigstens einmal jährlich Gewalt erfahren hat. Noch gravierender sind die Zahlen, wenn man sich auf jüngere Kinder beschränkt. Bei Jungen und Mädchen zwischen zwei und vier Jahren soll die Zahl der betroffenen Kinder bei rund 300 Millionen, also 3 von 4 Kindern, liegen. Verursacher sind hier meistens die eigenen Eltern oder auch Personen, die mit der Erziehung beauftragt waren.
Österreich verankert Kinderschutz und Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder haben in Österreich das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Eine Unterscheidung oder die Definition von Ausnahmen aufgrund von Alter, Geschlecht oder Herkunft schließt die Gesetzeslage klar aus. Gleich mehrere Gesetze halten das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fest. Eine der wichtigen Grundlagen ist das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, das 2011 in Kraft trat. Die Regierung hat damit die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt. 2013 folgte dann das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das ebenso auf Bundesebene gilt. Neben diesen beiden grundlegenden Gesetzestexten gibt es mehrere Kinder- und Jugendhilfegesetze, die in den Bundesländern verabschiedet wurden und so auf der kleinen Landesebene gelten.
Was besagen die österreichischen Gesetze?
In erster Linie verankern die Gesetze in Österreich natürlich das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Weiterhin halten sie aber auch fest, dass es zu den Grundrechten von Kindern gehört, vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Sie dürfen also kein Opfer von Ausbeutung, ganz gleich welcher Art, oder Gewalt werden. Neben diesen grundlegenden Aspekten hält das Gesetz aber auch fest, dass Kinder, wenn sie denn Opfer von Gewalt oder Ausbeutung wurden, dafür entschädigt werden müssen. Ebenso haben sie das Recht auf Rehabilitation.
Gesetz berücksichtigt verschiedene Formen von Gewalt
Die in Österreich geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern berücksichtigen ganz unterschiedliche Formen von Gewalt. Diese werden selbstverständlich auch auf verschiedene Art und Weise geahndet. Eine anerkannte Form ist die körperliche Gewalt. Darunter fallen Handlungen, die Verletzungen verursachen oder zumindest das Potenzial dazu haben.
Ebenso gilt psychische oder emotionale Gewalt als Form von Misshandlung. Dazu zählen Beschimpfungen, Demütigungen, Drohungen oder Verhaltensweisen, die dem Kind das Gefühl geben, wertlos, ungeliebt oder ungewollt zu sein. Eine weitere Form ist der sexuelle Missbrauch. Dazu zählen alle sexuellen Handlungen oder Ausnutzungen, auch wenn kein direkter Körperkontakt stattgefunden hat. Als vierte Form gilt die Vernachlässigung. Sie liegt vor, wenn grundlegende emotionale, körperliche oder medizinische Bedürfnisse des Kindes nicht erfüllt werden.
Bei Minderjährigen gelten andere Verjährungsfristen
Die österreichische Regierung hat in den letzten Jahren beim Kinderschutz immer wieder nachgeschärft. So gelten für Taten, die Minderjährige erfahren mussten, andere Verjährungsfristen als bei Erwachsenen. Dies bezieht sich sowohl auf Gewalt- und Sexualdelikte als auch auf Freiheitsdelikte. Die Verjährungsfrist für diese Taten beginnt erst, wenn die Opfer das 28. Lebensjahr vollendet haben. Wurde ein Kind also mit sechs Jahren sexuell misshandelt, verjährt diese Straftat frühestens mit 38. Abhängig von der Schwere der Tat kann sich die Verjährung aber auch bis zum 48. Lebensjahr hinziehen.
Wie hoch sind die Strafen bei Gewalt an Kindern?
Generell spielen bei dem Strafmaß verschiedene Faktoren eine Rolle. Grundlegende Regelungen hierzu finden sich in § 83 Abs. 1 StGB, daneben greifen je nach Tat auch weitere Bestimmungen wie § 92 StGB (Misshandlung Unmündiger) oder §§ 201 ff. StGB (sexueller Missbrauch). Bei Körperverletzung muss beispielsweise mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder auch mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen gerechnet werden.
Bei dem Strafmaß spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die darauf Einfluss nehmen. So muss zunächst die individuelle Schuld des Täters beziffert werden. Weiterhin ist relevant, ob er die Tat gestanden hat oder nicht. Auch das Motiv des Täters fließt in das Strafmaß ein. Zudem spielt eine Rolle, ob er bereits vorbestraft ist. Weiterhin muss das Alter des Täters berücksichtigt werden. Gerade bei Gewalt unter Jugendlichen oder bei sexuellen Misshandlungen, die durch Minderjährige ausgeführt wurden, gelten andere Strafmaße als bei Erwachsenen.
Quellen:
- https://www.gewaltinfo.at/recht/strafen-und-verjaehrung.html
- https://www.gewaltinfo.at/fachwissen/gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-durch-erwachsene.html
- https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Gewalt-gegen-Frauen-und-H%C3%A4usliche-Gewalt/Kinderschutz.html
- https://www.bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Paedokriminalitaet.aspx
- https://www.kija.at/?view=article&id=282%3Agewalt&catid=35